Berufsbeistandschaft der Region Maloja
Wer sind wir?
Als gesetzliche Mandatsträger nehmen wir Betreuungs-, Vertretungs- und Verwaltungsaufträge für Personen mit geistiger Behinderung, psychischen Störungen, Suchtabhängigkeiten und weiteren Schwächezuständen wahr (Erwachsenenschutz).
Was machen wir?
Bei Kindern nicht verheirateter Eltern klären wir Fragen der Abstammung, wir vertreten das Kind bei der Feststellung oder Aufhebung des Kinddesverhältnisses und sind ihm bei der Durchsetzung seiner materiellen Ansprüche behilflich.
Vereinbarungen über die Gestaltung der Betreuung, des Umgangs und der Zahlung von Unterhalt werden erarbeitet.
Als Vertreter wahren wir die Interessen Minderjähriger gemäss gesetzlichem Auftrag (Unterbringung, Schulung und berufliche Ausbildung, Erziehungsaufsichten, Überwachung des Umgangsrechts, Mitwirkung bei Erbteilungen, Versicherungsschutz und -leistungen usw.)
Adresse:
Chesa Ruppanner
7503 Samedan
Tel: 081 851 18 88
Fax: 081 851 18 89
E-Mail: bb@regio-maloja
Berufsbeistandschaft Engiadina Bassa/Val Müstair
Wer sind wir?
Als gesetzliche Mandatsträger nehmen wir Betreuungs-, Vertretungs- und
Verwaltungsaufträge für Personen mit geistiger Behinderung, psychischen
Störungen, Suchtabhängigkeiten und weiteren Schwächezustänen wahr.
Was machen wir?
Führung von Mandaten im Rahmen des Kindes- und Erwachsenenschutz-
rechtes gemäss ZGB für Kinder und Erwachsene.
Bei Kindern nicht verheirateter Eltern klären wir Fragen der Abstammung,
wir vertreten das Kind bei der Feststellung oder Aufhebung des Kinddes-
verhältnisses und sind ihm bei der Durchsetzung seiner materiellen
Ansprüche behilflich. Vereinbarungen über die Gestaltung der Betreuung,
des Umgangs und der Zahlung von Unterhalt werden erarbeitet. Als Vertreter
wahren wir die Interessen Minderjähriger gemäss gesetzlichem Auftrag
(Unterbringung, Schulung und berufliche Ausbildung, Erziehungsaufsichten,
Überwachung des Umgangsrechts, Mitwirkung bei Erbteilungen,
Versicherungsschutz und -leistungen usw.)
Kernkompetenzen:
Mandatsfürhung mit allen Verpflichtungen im Rahmen der Mandate. Wahrung
der Rechte und Ansprüche gegenüber Dritten, Verischerungen, Sozial-
versicherungen, Institutionen, Behörden, Banken, Eltern, Schule etc.
Adresse:
Chesa du Parc
Chascha postala 42
7550 Scuol
Tel: 081 864 09 86
Fax: 081 864 85 09
E-Mail: berufsbeistandschaft@ebvm.ch
KESB Engadin/Südtäler
Wer sind wir?
Die KESB hat die Aufgabe, Personen mit einer Schutz- oder Hilfsbedürftigkeit im persönlichen, finanziell/administrativen Bereich oder im Rechtsverkehr mit angemessenen Massnahmen zu schützen und ihnen Hilfe zu organisieren, wo diese von der Familie oder von freiwilligen Unterstützungsangeboten nicht in genügendem Masse geleistet werden kann.
Was machen wir?
Die individuelle Schutz- oder Hilfsbedürftigkeit wird mit massgeschneiderten Massnahmen (Beistandschaften) ausgeglichen und nach Möglichkeit behoben, so dass die Situation der betroffenen Person stabilisiert oder verbessert werden kann. Dem Selbstbestimmungsrecht kommt im Rahmen des Möglichen eine besondere Bedeutung zu (Vorsorgeaufträge, Patientenverfügungen, gesetzliche Vertretungsrechte, Verhältnismässigkeit der Massnahmen etc.).
Die KESB trägt aber auch die Verantwortung dafür, dass einschneidende Massnahmen im gesetzlichen Rahmen mit Augenmass angewendet werden: z.B. fürsorgerische Unterbringung eines selbst- oder drittgefährdenden Erwachsenen oder Entzug der elterlichen Obhut über ein Kind, dessen Wohl gefährdet ist.
Zudem weist das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) der KESB weitere Aufgaben zu, die unabhängig von einer Massnahme den Ausgleich eines Schwächezustands oder fehlender Kontrollmöglichkeit gewährleisten: Genehmigung von Unterhalts- und Betreuungsverträgen für Kinder unverheirateter Eltern, Validierung von Vorsorgeaufträgen, Einschreiten auf Antrag bei Nichteinhaltung von Patientenverfügungen, Behandlung von Beschwerden gegen bewegungseinschränkende Massnahmen etc.
Für das Verfahren vor der KESB werden Kosten erhoben. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann auf die Erhebung von Verfahrenskosten verzichtet werden, sofern das Verfahren nicht mutwillig oder trölerisch eingeleitet worden ist.